Lasst uns Jungunternehmer in der Krise nicht allein!

Die österreichische Bundesregierung hat versprochen, allen von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffenen zu helfen. ArbeitnehmerInnen sollen durch günstigere Kurzarbeits-Modelle in den Unternehmen gehalten werden und 80-90% ihres Gehalts fortbeziehen. Jenen, die trotzdem ihre Stelle verlieren, bleibt die – wenn auch deutlich niedrigere – Unterstützung durch das AMS. Auch für Kleinunternehmen soll es Zuschüsse geben. So wie es derzeit aussieht, sind diese Zuschüsse jedoch an Bedingungen geknüpft, die wir JungunternehmerInnen nicht erfüllen können.

Update (08.04.2020): Derzeit arbeitet die Regierung an den endgültigen Kriterien des Härtefallfonds. Wie hoch die Förderung für JungunternehmerInnen, die erst letztes Jahr gegründet haben, sein wird, steht offiziell noch nicht fest. UnternehmerInnen, die nach dem 31.12.2019 gegründet haben, sollen nach derzeitigem Stand der Informationen insgesamt max. 1500€ erhalten. Die Förderrichtlinien für den Notfallfonds der WKW sind seit Wochen online nicht abrufbar.

Voraussetzung: seit 2 Jahren UnternehmerIn

Am 19.03. schickte die WKW eine Infomail aus, die unter anderem einen Link zu einem Informationsblatt über Zuschüsse für Kleinbetriebe enthielt. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 75% sei ein Ausfallausgleich von bis zu 1000€ monatlich möglich. Da ich derzeit als EPU von 100%igen Einkommensausfällen betroffen bin, war ich erleichtert. Doch dann sah ich den Haken: als Voraussetzung gelte der Besitz einer Gewerbeberechtigung seit mindestens 2 Jahren.

Das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Start-Ups und JungunternehmerInnen, die erst am Anfang ihrer Selbstständigkeit stehen, hatten bisher weniger Möglichkeiten, Rücklagen anzulegen und ihr Netzwerk aufzubauen, als etablierte UnternehmerInnen. Gerade wir sind derzeit oft von stärkeren Umsatzrückgängen betroffen, da wir erst wenige KundInnen haben – und wenn die ausfallen, bleibt auch das Einkommen aus. Monate ohne Einkommen können für viele von uns schnell ein Aus der Selbstständigkeit bedeuten – ganz abgesehen davon, dass auch wir essen und Miete zahlen müssen. Wieso also werden gerade wir explizit aus den Förderungen ausgenommen?

Warum gehen wir nicht einfach zum AMS?

Mein erster Gedanke, als ich erfuhr, dass ich erst einmal ohne Aufträge dastehe, war, mich beim AMS zu melden. Ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld aus früheren Tätigkeiten und darüber hinaus die freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der SVA abgeschlossen. Leider gelten beim AMS für selbstständig Erwerbstätige jedoch gänzlich andere Regeln als für unselbständige. Verliere ich als AngstellteR meinen Arbeitsplatz und habe in den vorangegangenen 2 Jahren mindestens 52 Wochen lang gearbeitet, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieser besteht unabhängig davon, wie hoch mein Einkommen in dem Jahr, in dem ich Arbeitslosengeld beziehe, bisher war, oder nach Beendigung des Bezugs ist.

Für Selbstständige sieht die Situation leider anders aus. Beziehen wir Arbeitslosengeld, dürfen wir – das ganze Jahr über berechnet – monatlich nicht mehr als 460,66€ einnehmen (siehe AMS-Infoseite). Daran ändert auch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nichts. Die Berechnung erfolgt am Ende des Jahres rückwirkend für das ganze Jahr. Telefonisch wurde mir erklärt, dass sich die Einkommensgrenze auch noch um die Monate des Arbeitslosengeld-Bezugs verringere: also bei 4 Monaten Bezug würde die Grenze auf 8 x 460,66 = 3685,28€ sinken. Die Frage, wie jemand ein Jahr lang von diesem Einkommen leben solle, konnte mir der freundliche Herr am Telefon leider nicht beantworten.

Abgesehen davon, dass diese Regelung wahrscheinlich auch einer Überarbeitung bedarf, zeigt das, wie dringend wir Selbstständigen in dieser Ausnahmesituation auf die Unterstützung durch Zuschüsse angewiesen sind. Ansonsten stehen viele von uns gänzlich ohne Einkommen da. Daher mein Appell an die Bundesregierung und die Wirtschaftskammer: Lasst uns JungunternehmerInnen in der Corona-Krise nicht alleine! Bitte überdenkt noch einmal die Voraussetzungen der Notförderungen und macht sie so auch für uns zugänglich. Es geht um Existenzen.

Photo by Craig Whitehead on Unsplash.

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